[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]Aufgrund der sehr guten bisherigen Erfolgsquote in Gerichtsverfahren sollte jedenfalls eine Einklagung von Schadenersatzansprüchen konkret geprüft werden;
[/su_nt_box]

Dies macht erforderlich mit Ihnen ein rechtsanwaltliches Beratungsgespräch über die damalige Ankaufs-Beratung, Ihre Motivation der Veranlagung in ALPINE, ihre Anlageziele, Risikobereitschaft sowie die Prüfung von Unterlagen (Kaufauftrag, Anlegerprofil,…) zu führen!

Sollten Sie beispielsweise über einen der folgenden Punkte von ihrer Bank nicht aufgeklärt worden sein, sollten Sie unbedingt von überprüfen lassen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist:

  • die Alpine Holding GmbH keine börsennotierte Gesellschaft ist, die Publizitätspflichten und Kontrollen unterliegt, und kein Rating aufweist (!)

  • die Veranlagung von den Emissionsbanken ua der BAWAG und auch Bankintern bei Raiffeisen du ERSTE/Sparkasse als solche mit hohem Risiko dh Risikostufe 4 (=Totalverlustrisiko) = hochspekulative eingestuft wurde und damit mit den Vorgaben der meisten Anleger – die bei einer Investition in eine Anleihe von einer besonderen Sicherheit des Kapitals ausgingen – unvereinbar war.

  • Die Anleihe aufgrund der HOLDING Konstruktion eine NACHRANGIGE Anleihe war, dh das Anleiheninhaber im Fall eines Konkurses der Alpine als letzte bedient werden dh de fakto leer ausgehen und kaum mit einer Konkursquote zu rechnen war.

  • die Haupteigentümerin eine spanische Gesellschaft ist,

  • die Gewinn und Eigenkapitalquote kontinuierlich sanken, 2010 kaum Gewinn und im laufenden Jahr des Verkaufes erhebliche Verluste erzielte

  • die Emittentin, d.h. die Alpine Holding GmbH keine Bautätigkeiten und kein Bauträgergewerbe ausübte,

  • an Aktivvermögen lediglich EUR 8.000,00 in bar, sowie

  • die Alpine Holding GmbH eine Beteiligung an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH (94%; diese ist zu 81,544% an der ALPINE Bau GmbH beteiligt) und der E. Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH (100 %; diese ist zu 6 % an der ALPINE Bau Deutschland AG beteiligt) hatte und

  • keinerlei sonstige materielle Werte (nicht einmal Büromaterial,…), außer den Beteiligungen an der Hoch- und Tiefbau Beteiligungs GmbH und der E.Gottschall& Co. Bauunternehmung GmbH hatte sowie

  • die Bestätigungsvermerke einen Zusatz hatten und nicht bewertbare und in der Einbringlichkeit nicht völlig sichere Forderungen in Millionenhöhe existierten, deren Ausfall zumindest Reorganisationsbedarf bewirken würden,

In vielen Fällen spielte sich der Beratungsvorgang so ab, dass Anleihen der Alpine den Kunden von den Banken als gut gehendes liquides Unternehmen dargestellt wurden. Auf die schlechte wirtschaftliche Situation, die fragwürdige Bonität und die damit konkret verbundene Möglichkeit eines Totalverlustes wurde nicht hingewiesen; sondern vielmehr bei Anlegern der Eindruck erweckt, dass die Anleihen als risikoarm einzustufen seien.

[su_nt_box style=“green“ closable=“un-closable“]Sollten Sie daher Interesse an einer Klage gegen die Wertpapierverkaufende Bank haben, so wenden Sie sich bitte umgehend – vor einer Verjährung ihre möglichen Ansprüche – zu unverbindlichen Erstgespräch/Telefonat mit uns![/su_nt_box]

Bitte bedenken Sie, dass die Kanzlei eine Vielzahl von Anlegern vertritt und daher aufgrund des Umfanges und der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles die Prüfung möglicher Ansprüche eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Melden Sie sich daher so rasch wie möglich.

[su_nt_button target=“_blank“ url=“http://www.nwhp.eu/kontakt/“]Kontaktieren Sie uns![/su_nt_button]

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen!


1 Bislang haben wir fast alle Verfahren gewonnen oder zum Vorteil der Anleger verglichen, es wurde nur eine Klage abgewiesen!

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